Das neue Ausländerrecht in der Schweiz


Das neue Ausländerrecht in der Schweiz

Das Parlament hat am 16. Dezember 2016 eine Gesetzesänderung zur Verbesserung der Integration der Ausländer in der Schweiz verabschiedet. Mit den neuen Bestimmungen soll der Grundsatz des «Förderns und Forderns» noch verstärkt umgesetzt werden.

Das Ausländergesetz wird in «Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration» (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) umbenannt.

Seit dem 1. Januar 2019 sind die neusten Bestimmungen des AIG in Kraft. Für die Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz gelten zusätzliche Integrationskriterien, die für die Erteilung und die Verlängerung eines Ausweises zu erfüllen sind.

Mit den neuen Bestimmungen können anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene nach einer Meldung an die Arbeitsmarktbehörden eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Die Migrationsbehörden erwarten nicht nur, dass Ausländer die öffentliche Ordnung und Sicherheit beachten sowie die Werte der Bundesverfassung einhalten. Auch die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder der Erwerb von Bildung und Sprachkompetenzen zählen zu den neuen, im Gesetz explizit erwähnten Integrationskriterien.

Mit den neuen Bestimmungen können die Behörden beispielsweise die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) bei mangelhafter Integration durch eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) ersetzen oder widerrufen (Rückstufung).

Der Informationsbedarf ist gross

Zusammen mit Änderungen in der Sozialhilfegesetzgebung haben diese neuen Bestimmungen grosse Auswirkungen auf die Migrationsbevölkerung. Der Informations- und Klärungsbedarf ist gross.

Aus diesem Grund haben das Kompetenzzentrum Integration der Stadt Bern und die Informationsstelle für Ausländerinnen und Ausländer (isa) am 3. Juni 2019 in Wabern eine Austauschsitzung «Hürdenlauf im Hamsterrad» über die Auswirkungen der neuen Bestimmungen im AIG auf die Migrationsbevölkerung organisiert.

An der Veranstaltung im Kulturzentrum «Heitere Fahne» haben rund 50 Fachpersonen aus den Bereichen Migration, Arbeitsmarkt und Sozialdiensten sowie Migrantinnen und Migranten teilgenommen.

«Die Grenzen meiner Sprache sind die Grenzen meiner Welt»

Die neuen sprachlichen Anforderungen sind auf grosses Interesse gestossen. Dem Erwerb von Sprachkompetenzen kommt bei der Integration eine Schlüsselfunktion zu.

Die Anforderungen an die Sprachkompetenzen werden umso höher gesetzt, je mehr Rechte mit dem angestrebten Status verliehen werden.

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn jemand während mindestens drei Jahren die obligatorische Schule oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe besucht hat.

Bei anderen Sprachnachweisen (beispielsweise durch eine Sprachschule) kommen die Anforderungen erst nach einer Übergangsfrist von einem Jahr voll zum Tragen.

 

Jeder Fall ist ein Einzelfall

Im Anschluss an den Workshop fand als Abschluss der Austauschsitzung eine öffentliche Podiumsdiskussion statt, die Peter Schibli moderierte. An der interessanten und ausgewogenen Diskussion nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Behörden, der Politik und der Wissenschaft teil:

–      Alexander Ott, Vorsteher Fremdenpolizei der Stadt Bern
–      Rodolphe Vuille, Leiter Fachstelle Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Amt für Arbeitslosenversicherung
–      Stefanie Kurt, Assistenzprofessorin HES-SO, VS
–      Natalie Imboden, Grossrätin Grüne Partei
–      Alici Panayides, Gemeinderätin Ostermundigen SVP
–      Barbara Streit-Stettler, Grossrätin EVP.

Die Diskussion hat zu einigen, wichtigen Erkenntnissen geführt. Es ist wichtig für die Migrantinnen und Migranten sowie für  die Fachstellen, die neuen Rechte und die Pflichten gut zu kennen, welche mit einem bestimmten Aufenthaltsstatus verbunden sind.

Die neuen Meldepflichten erhöhen den Druck auf die Migrantenbevölkerung. Sie stellen zugleich die Fachstellen und die Behörden vor ein Dilemma, da jede Intervention eine potentielle Bedrohung der ausländerrechtlichen Status darstellt.

In der Stadt Bern sind derzeit potentiell 1500 Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) von einer Rückstufung auf eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) betroffen, falls sie die neuen, sprachlichen Anforderungen nicht erfüllen.

Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung, welche die den Migrationsbehörden einen grosses Ermessenspielraum im Einzelfall gibt. Alexander Ott, Vorsteher Fremdenpolizei der Stadt Bern, legte Wert auf die Feststellung, dass seine Behörde jeden Fall einzeln prüfe und vom Ermessen Gebrauch mache.

(c) Text/Bild: Andrea Arcidiacono
(c) Illustrationen/Quelle: Präsentation Tom Morgenegg, co-Leitung isa 

 

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