{"id":26990,"date":"2018-11-08T15:05:12","date_gmt":"2018-11-08T14:05:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arcidiacono-consulting.ch\/schweizer-forschungsplatz-einige-wolken-am-europaeischen-horizont\/"},"modified":"2019-04-30T14:09:25","modified_gmt":"2019-04-30T12:09:25","slug":"schweizer-forschungsplatz-einige-wolken-am-europaeischen-horizont","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arcidiacono-consulting.ch\/en\/schweizer-forschungsplatz-einige-wolken-am-europaeischen-horizont\/","title":{"rendered":"Forschungsplatz: einige Wolken am Horizont"},"content":{"rendered":"<p>Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der europ\u00e4ischen Union (EU) f\u00fcr ein Rahmenabkommen sind seit Mitte Oktober zum Stillstand gekommen. Ein wichtiger Streitpunkt sind die flankierenden Massnahmen zur Personenfreiz\u00fcgigkeit, welche die Arbeitnehmenden in der Schweiz vor Lohn- und Sozialdumping sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Die EU erachtet die 8-Tage-Voranmeldefrist f\u00fcr entsandte Arbeitnehmer, die Kautionspflicht und die \u00fcbertriebene Dokumentationspflicht f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige als diskriminierend und unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Die EU macht sich stark f\u00fcr die Anwendung der EU-Entsenderichtlinie auf die Schweiz. Die EU ist nicht mehr bereit, der Schweiz eine vollst\u00e4ndige Sonderbehandlung zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>In der Schweiz sind die Gewerkschaften nicht bereit, Anpassungen bei den Lohnschutzmassnahmen anzunehmen. Sie haben im Sommer 2018 ihr Vetorecht eingelegt. Es besteht kein interner Konsens zur \u00c4nderung der aktuellen Verhandlungsposition, teilte das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten am 28. September 2018 mit.<\/p>\n<p>Ohne eine Kompromissl\u00f6sung bei den flankierenden Massnahmen r\u00fcckt der Abschluss eines Rahmenabkommens in weite Ferne. Bis zur Abstimmung \u00fcber die Selbstbestimmungsinitiative am 25. November 2018 ist der Bundesrat auf Tauchstation.<\/p>\n<h2>Das institutionelle Rahmenabkommen<\/h2>\n<p>Seit 2014 verhandeln die Schweiz und die EU \u00fcber ein institutionelles Rahmenabkommen. Bereits 2012 hielt der Rat der EU fest, dass der Abschluss eines Abkommens \u00fcber die institutionellen Fragen notwendig sei, um den bilateralen Weg mit der Schweiz weiterzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Das institutionelle Rahmenabkommen ist ein Instrument, um den gegenseitigen Marktzugang zu konsolidieren und weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck m\u00fcssen sich die EU und die Schweiz auf einige wichtige Spielregeln einigen. Es braucht L\u00f6sungen f\u00fcr folgende vier Punkte:<\/p>\n<ul>\n<li>die Anpassung der Abkommen, die einen Marktzugang vorsehen, an das EU-Recht.<\/li>\n<li>die \u00dcberwachung der Abkommen<\/li>\n<li>die Auslegung der Abkommen<\/li>\n<li>die Beilegung von Streitigkeiten<\/li>\n<\/ul>\n<p>Heute verwalten die gemischten Aussch\u00fcsse die Umsetzung und die Weiterentwicklung der bilateralen Abkommen. Sie setzen sich aus Vertretern der Schweiz und der EU zusammen, welche im gegenseitigen Einvernehmen im betreffenden Abkommen Entscheidungen treffen.<\/p>\n<p>Ein Streitbeilegungsverfahren ist nach den heutigen Spielregeln nicht vorgesehen. Wenn keine Einigung m\u00f6glich ist, bleibt das Problem heute ungel\u00f6st, wie das Beispiel der Lohnschutzmassnahmen eindeutig zeigt.<\/p>\n<h2>Das Schiedsgericht<\/h2>\n<p>Gem\u00e4ss Verhandlungsmandat m\u00f6chte die Schweiz ihre Autonomie und die direkte Demokratie wahren. Die \u00dcbernahme von Entwicklungen im EU-Recht, die f\u00fcr ein bestimmtes bilaterales Abkommen relevant sind, soll dynamisch und nicht automatisch erfolgen.<\/p>\n<p>Die Streitigkeiten sollen im gemischten Ausschuss des betreffenden Abkommens stattfinden. Jede Vertragspartei hat dann die M\u00f6glichkeit, bei Differenzen \u00fcber die Auslegung des in ein Abkommen \u00fcbernommenen EU-Rechts, die Einsetzung eines Schiedsgerichts zu verlangen.<\/p>\n<p>Jede Partei ernennt einen Schiedsrichter und die beiden Schiedsrichter ernennen einen Pr\u00e4sidenten. Das Schiedsgericht kann den europ\u00e4ischen Gerichtshof um eine Auslegung der umstrittenen Fragen ersuchen. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endg\u00fcltig und f\u00fcr die Parteien bindend.<\/p>\n<p>Falls eine Partei die Entscheidung nicht umsetzt, kann die andere Partei angemessene Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Diese k\u00f6nnen bis zur teilweisen oder vollst\u00e4ndigen Suspendierung des Abkommens f\u00fchren. Ein Schiedsgericht kann auch die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit der Ausgleichsmassnahmen beurteilen, falls eine Partei es verlangt.<\/p>\n<h2>Die roten Linien<\/h2>\n<p>Das Schiedsgericht sollte \u00fcber die Auslegung des im Abkommen \u00fcbernommenen EU-Rechts entscheiden. Der Anwendungsbereich des Rahmenabkommens spielt eine wesentliche Rolle. Die Schweiz will Ausnahmen von der Gerichtsbarkeit des europ\u00e4ischen Gerichtshofs erhalten.<\/p>\n<p>Die Ausnahmen entsprechen den sogenannten roten Linien, welche der Bundesrat in seinem Verhandlungsmandat nicht \u00fcberschreiten darf. Es handelt sich um die bekannten schweizerischen Lohnschutzmassnahmen zur Personenfreiz\u00fcgigkeit. Die Schweiz will ausserdem die EU-Unionsb\u00fcrgerrichtlinie, eine weitere Koordination der Sozialversicherungssysteme und die EU-Regelungen zu den staatlichen Beihilfen nicht \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>Aufgrund der innenpolitischen und aussenpolitischen Blockaden ist es fraglich, ob es der Schweiz und der EU \u00a0&#8211; wie urspr\u00fcnglich geplant &#8211; noch 2018 gelingt eine grunds\u00e4tzliche Einigung \u00fcber das Rahmenabkommen zu erzielen, wie urspr\u00fcnglich geplant.<\/p>\n<h2>Der Stillstand schafft Unsicherheit<\/h2>\n<p>Ohne Fortschritte bei den Verhandlungen \u00fcber das Rahmenabkommen ist die EU nicht bereit, die Gleichwertigkeit der Schweizer B\u00f6rsenregulierung f\u00fcr das Jahr 2019 zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Die Schweiz kann ihrerseits den definitiven Entscheid \u00fcber die Koh\u00e4sionsmilliarde zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU von der Anerkennung der B\u00f6rsen\u00e4quivalenz abh\u00e4ngig machen.<\/p>\n<p>Wenn sich die Schweiz und die EU nicht auf ein Rahmenabkommen einigen, kann die Schweiz keine neuen Marktzugangsabkommen schliessen. Es besteht das Risiko von neuen H\u00fcrden f\u00fcr den Zugang der Schweiz zum EU-Binnenmarkt.<\/p>\n<p>Die Teilnahme der Schweiz an den europ\u00e4ischen Forschungsprogrammen, die neu ausgehandelt werden m\u00fcssen, w\u00e4re auch gef\u00e4hrdet.<\/p>\n<h2>Die europ\u00e4ischen Forschungsprogramme<\/h2>\n<p>Die Teilnahme der Schweiz an den Forschungsrahmenprogramme der EU geh\u00f6rt zu den Priorit\u00e4ten der Schweizer Wissenschafts- und Innovationspolitik. Die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Bildung st\u00e4rkt die Qualit\u00e4t und die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweiz als Forschungsstandort.<\/p>\n<p>Das Forschungsabkommen geh\u00f6rt zum ersten Paket der bilateralen Abkommen, welche die Schweiz und die EU im Jahr 1999 abgeschlossen haben. Diese bilateralen Abkommen wurden am 21. Mai 2000 vom Volk mit 67,2% Ja-Stimmen angenommen.\u00a0\u00a0Sie sind am 1. Juni 2002 in Kraft getreten.<\/p>\n<p>Seit 2004 erm\u00f6glicht das Forschungsabkommen der Schweiz, sich vollst\u00e4ndig an den Forschungsprogrammen der EU (FRP) zu beteiligen. Die FRP werden von den EU-Mitgliedstaaten \u00fcber die regul\u00e4ren Beitr\u00e4ge an die EU finanziert.<\/p>\n<p>Assoziierte Staaten, wie die Schweiz, leisten anteilsm\u00e4ssig Beitr\u00e4ge gem\u00e4ss ihrem Bruttoinlandsprodukt. Mit dieser Beteiligungsform haben Schweizer Forschungseinrichtungen das Recht, Projekte zu koordinieren und zu leiten. Als assoziierter Staat hat die Schweiz ein Mitspracherecht in den verschiedenen Steuerungs- und Beratungsaussch\u00fcssen.<\/p>\n<p>Vor 2004 nahm die Schweiz als Drittland an den europ\u00e4ischen Forschungsprogrammen teil. Sie musste die Teilnahme selber finanzieren. Schweizer Forschende hatten kein Recht, Projekte zu koordinieren.<\/p>\n<h2>Horizon 2020<\/h2>\n<p>Die 8. Generation der Forschungsrahmenprogramme der Europ\u00e4ischen Union tr\u00e4gt den Namen Horizon 2020.\u00a0Sie dauert von 2014 bis 2020 und verf\u00fcgt \u00fcber ein Gesamtbudget von rund 80 Mia. EUR.<\/p>\n<p>Sie besteht aus drei Schwerpunkten: die St\u00e4rkung der Grundlagenforschung; die F\u00f6rderung der Investitionen in Forschung und Entwicklung in zentralen Industriebereichen, wie Informations- und Kommunikationstechnologien, Nanotechnologie und Biotechnologie; die L\u00f6sung von gesellschaftlichen Herausforderungen in den Bereichen Ern\u00e4hrung, Gesundheit und Umwelt.<\/p>\n<h2>Die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative<\/h2>\n<p>Am 9. Februar 2014 nahm das Schweizer Stimmvolk mit 50,3% Ja-Stimmen die Initiative <span lang=\"DE-CH\">\u00abgegen Masseneinwanderung\u00bb<\/span> der Schweizerischen Volkspartei (SVP) an. Sie verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung mit j\u00e4hrlichen Kontingenten und H\u00f6chstzahlen eigenst\u00e4ndig steuert.<\/p>\n<p>Nach Annahme dieser Initiative konnte der Bundesrat das Zusatzprotokoll zur Erweiterung der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf Kroatien nicht unterschreiben. Als Reaktion darauf blockierte die EU die Vollassoziierung der Schweiz an die FRP \u00abHorizon 2020\u00bb und an das Studentenaustauschprogramm \u00abErasmus\u00bb.<\/p>\n<p>Von 2014 bis 2016 konnten sich die Schweizer Forschungsinstitutionen nur teilweise an diesen europ\u00e4ischen Forschungsprogrammen beteiligen. Das Schweizer Parlament hat sich im Dezember 2016 \u00fcber eine Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, die mit der Personenfreiz\u00fcgigkeit vereinbar ist, geeinigt. Mit beschlossenem Inl\u00e4ndervorrang sollen inl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte bei der Stellensuche unterst\u00fctzt und bevorzugt werden.<\/p>\n<p>Das Gesetz sieht insbesondere die Einf\u00fchrung einer Stellenmeldepflicht in denjenigen Berufsarten vor, in denen die Arbeitslosenquote einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder \u00fcberschreitet. Seit dem 1. Juli 2018 gilt ein Schwellenwert von 8% und ab dem 1. Januar 2020 ein Schwellenwert von 5%.<\/p>\n<p>Diese Kompromissl\u00f6sung hat dem Bundesrat erm\u00f6glicht, die Erweiterung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens mit Kroatien zu ratifizieren und somit die Blockade bei der Teilnahme an den FRP Horizon 2020 zu l\u00f6sen.<\/p>\n<p>Mit der Vollassoziierung k\u00f6nnen sich Forschende in der Schweiz seit dem 1. Januar 2017 wieder als gleichberechtigte Partner in allen Bereichen von Horizon 2020 beteiligen.<\/p>\n<h2>Der Ausschluss hat Spuren hinterlassen<\/h2>\n<p>Der vor\u00fcbergehende Teilausschluss von den EU-Forschungsprogrammen hat negative Auswirkungen auf den Forschungsplatz Schweiz gehabt, wie der Bericht des Staatssekretariats f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) vom 20. September 2018 zeigt.<\/p>\n<p>Die deutlichsten Indikatoren daf\u00fcr sind der R\u00fcckgang der Schweizer Beteiligungen von 3,2% der gesamten Beteiligungen im 7. FRP auf bisher 2,4% in Horizon 2020, die Abnahme des Schweizer Anteils an den Koordinationen von 3,9% auf 2,6% sowie die Verminderung der Beitr\u00e4ge an Schweizer Forschungsinstitutionen von 4,3% auf 3,5% aller in Horizon 2020 bisher verpflichteten Beitr\u00e4ge.<\/p>\n<p>Die Schweiz z\u00e4hlt per Stichtag (6. M\u00e4rz 2018) insgesamt 1942 Projektbeteiligungen, f\u00fcr welche Beitr\u00e4ge in der H\u00f6he von 1141,1 Mio. CHF gesprochen worden sind. Dabei stammen diese Gelder zu 58% aus der EU f\u00fcr die Bereiche, in denen die Schweiz assoziiert ist. Zu 42% stammt die Finanzierung direkt vom Bund f\u00fcr die Bereiche, in denen die Schweiz 2014-2016 Drittstaat war.<\/p>\n<p>Seit Beginn von Horizon 2020 und bis Ende 2017 hat der Bund Pflichtbeitr\u00e4ge der Schweiz an die Europ\u00e4ische Union von insgesamt 724 Mio. CHF \u00fcberwiesen. Die Schweiz hat im Gegenzug zwischen 2014 und 2017 Forschungsbeitr\u00e4ge aus der EU in der H\u00f6he von 654 Mio. CHF zugunsten von Schweizer Institutionen erhalten.<\/p>\n<p>Bis heute hat somit die Schweiz 70 Mio. CHF mehr an Beitr\u00e4gen an die EU einbezahlt als sie an Forschungsmitteln aus der EU erhalten hat.<\/p>\n<h2>Der Forschungsplatz Schweiz macht sich Sorgen<\/h2>\n<p>Nach den Erfahrungen mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative machen sich die Akteure des Schweizer Forschungsplatzes stark f\u00fcr den Abschluss eines Rahmenabkommens mit der EU, um die Teilnahme der Schweiz als voll assoziiertes Land an den n\u00e4chsten europ\u00e4ischen Forschungsprogrammen \u00abHorizon Europe\u00bb zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Horizon Europe\u00a0ist das Rahmenprogramm, das ab 2021 europ\u00e4ische Forschung und Entwicklung mit einem Gesamtvolumen von fast 100 <span lang=\"DE-CH\">Mia. EUR <\/span> st\u00e4rken soll. Die Europ\u00e4ische Kommission hat einen ersten Vorschlag gemacht, den das Europ\u00e4ische Parlament zurzeit pr\u00fcft.<\/p>\n<p><em>\u00abDas Rahmenabkommen ist wichtig f\u00fcr Stabilit\u00e4t und Rechtssicherheit in den Beziehungen der Schweiz zur EU. Inhaltlich hat es keine direkte Verbindung mit Horizon Europe.\u00bb<\/em><\/p>\n<p><em>\u00abNach den Erfahrungen mit der Masseneinwanderungsinitiative scheint es aber wahrscheinlich, dass die Haltung der Schweiz in diesem politischen Dossier einen Einfluss auf ihre Beteiligung an Horizon Europe haben wird\u00bb,<\/em> sagte Angelika Kalt, Direktorin des Schweizerischen Nationalfonds (SNF), in einem Interview vom 2. November 2018.<\/p>\n<p>Der Bund und die Akteure der Schweizer Wissenschaft, wie die Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen, setzten sich daf\u00fcr ein, dass das Europ\u00e4ische Parlament dem assoziierten Status der Schweiz zustimmt.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><strong>(c) Andrea Arcidiacono<\/strong><\/p>\n<p><strong>Quellen:\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"font-size: 12pt;\">Europadossier: Der Bundesrat setzt die Verhandlungen mit der EU im Rahmen des bestehenden Mandats fort, 28.9.2018.\u00a0<\/span><a href=\"https:\/\/bit.ly\/2Tq9Uik\">https:\/\/bit.ly\/2Tq9Uik<\/a><\/li>\n<li>Rechtlicher und institutioneller Rahmen, 6.2.2019,\u00a0<a href=\"https:\/\/bit.ly\/2C4fcpJ\">https:\/\/bit.ly\/2C4fcpJ<\/a><\/li>\n<li>Forschung, Stand Oktober 2018, <a href=\"https:\/\/bit.ly\/2UkXzck\">https:\/\/bit.ly\/2UkXzck<\/a><\/li>\n<li>Horizon 2020,<a href=\"https:\/\/bit.ly\/2IPfPcG\"> https:\/\/bit.ly\/2IPfPcG<\/a><\/li>\n<li>Stellenmeldepflicht, 1.7.2018, <a href=\"https:\/\/bit.ly\/2NqajeK\">https:\/\/bit.ly\/2NqajeK<\/a><\/li>\n<li>Zahlen und Fakten zur Beteiligung der Schweiz an den europ\u00e4ischen Forschungsprogrammen, 20.9.2018 <a href=\"https:\/\/bit.ly\/2ToDnJw\">https:\/\/bit.ly\/2ToDnJw<\/a><\/li>\n<li>\u00abDie Schweizer Forschung braucht Europa\u00bb, SNF, 2.11.2018, <a href=\"https:\/\/bit.ly\/2tOLiRT\">https:\/\/bit.ly\/2tOLiRT<\/a><\/li>\n<li>Relevanz eines Forschungsabkommen f\u00fcr die Schweizer Hochschulen, swiss universities, 27.9.2018, <a href=\"https:\/\/bit.ly\/2GZ3ssw\">https:\/\/bit.ly\/2GZ3ssw<\/a><\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der europ\u00e4ischen Union (EU) f\u00fcr ein Rahmenabkommen sind seit Mitte Oktober zum Stillstand gekommen. 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